Darf ich als Cannabis-Patient Auto fahren?

Fahrtüchtigkeit für Cannabispatienten: Eingewöhnung, Selbstevaluation und Nachweise

Wie für alle Autofahrer gilt auch für Cannabispatienten: Sie dürfen fahren, wenn sie fahrtüchtig sind. Wichtig ist dabei im ersten Schritt, eine Eingewöhnungsphase von etwa vier bis sechs Wochen abzuwarten, in der man das Auto stehen lässt. Es gibt hier keine vorgegebenen Werte, Patient sind immer aufgefordert, ihre Fahrtüchtigkeit vor jedem Fahrtantritt selbst zu evaluieren. Patienten müssen also sicherstellen, dass sie körperlich und geistig uneingeschränkt in der Lage sind, sicher ein Fahrzeug zu führen.

Ausschlaggebend ist hierbei außerdem, dass das verschriebene Präparat streng nach ärztlicher Verordnung eingenommen wird – also genau so, wie es auf dem jeweiligen Rezept steht. Auch bei Präparatswechseln und Dosisanpassungen empfiehlt es sich, zeitweise auf das Fahren zu verzichten. Der Beikonsum von nicht verordneten Arznei- bzw. Betäubungsmitteln, aber auch von Alkohol ist grundsätzlich absolut ausgeschlossen.

Es gibt für Cannabispatienten keine gesetzliche Pflicht, spezielle Nachweise über ihre Behandlung mit sich zu führen. Allerdings empfehlen wir immer, für den Fall einer Verkehrskontrolle eine Rezeptkopie oder ein ausführliches ärztliches Attest mitzuführen, um auf Nachfrage den Patientenstatus belegen zu können. Auch ein Patientenausweis ist dafür eine gute Möglichkeit.

Für detaillierte Informationen empfehlen wir dir unseren Blogbeitrag mit Dr. jur. Marc Herzog, Fachanwalt für Verkehrsrecht, zum Thema medizinisches Cannabis im Straßenverkehr.