Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis?

Durch die Erstellung von Rechnungen nach GOÄ-Standards sind unsere Behandlungskosten prinzipiell von privaten Krankenkassen erstattungsfähig.

Für eine Kostenübernahme der privaten Krankenkasse muss vor Beginn der Therapie ein Antrag gestellt werden. Dieser darf laut Gesetz “nur in begründeten Ausnahmefällen” abgelehnt werden. Dies geschieht jedoch in über 50% der Fälle. Zudem ist zusätzlich nötig, dass für die Krankheit keine andere allgemein anerkannte medizinische Leistung zur Verfügung steht, ihre Nebenwirkungen eine Anwendung nicht empfehlenswert machen, oder aus anderen individuellen Gründen nicht in Frage kommt.

Durch die Erstellung von Rechnungen nach GOÄ-Standards sind unsere Behandlungskosten (aber auch die Kosten der Präparate in der Apotheke oder die Kosten für den medizinischen Verdampfer Mighty Medic von Storz & Bickel) prinzipiell von privaten Krankenkassen erstattungsfähig.

Bitte beachte: über Algea Care ist keine Kostenerstattung über eine gesetzliche Krankenkasse möglich, diese Anträge können nur niedergelassene Ärzte mit Kassensitz durchführen.