Was für Atteste und Gutachten bietet Algea Care an?

Vom ärztlichen Attest bis zum Schengenformular bietet Algea Crae eine Vielzahl an Attesten an.

Für die Erstellung von individuellen Attesten hat sich Algea Care mit seinen kooperierenden Ärzten zusammengetan und mehrere Konzepte aufgesetzt, die nun von jedem behandelnden Arzt bei Algea Care für seine Patienten je nach Situation genutzt werden können.

Ab sofort können wir dir jetzt also diese Atteste für die Bescheinigung der Therapie mit medizinischem Cannabis anbieten.

Ärztliches Attest
Für die generelle Bescheinigung der Therapie mit medizinischem Cannabis; Attest zur Vorlage bei der Führerscheinstelle oder anderer Behörde;
Viele weitere Punkte und auch einen Überblick der wissenschaftlichen Datenlage, um die Therapie zu rechtfertigen.

Gutachten für die Beantragung der Kostenübernahme einer privaten Krankenversicherung:
Das Gutachten umfasst insgesamt 3 Seiten und dessen Ausstellung ist mit sehr großem Aufwand für den behandelnden Arzt verbunden. Es beinhaltet neben des detaillierten Krankheitsverlaufes auch den besonderen Fokus des Ansprechens auf die Therapie mit medizinischem Cannabis.

Allerdings können unsere kooperierenden Ärzte die Gutachten erst ausstellen, sobald du deinen zweiten Termin bei uns wahrgenommen hast, da der behandelnde Arzt ab dem Zeitpunkt überhaupt erst Aussagen zu Verträglichkeit, Nebenwirkungen, Wirkungen und Fahrtauglichkeit tätigen kann.

Gutachten für die Führerscheinstelle:

Das Gutachten umfasst insgesamt 4-6 Seiten und ist auf den jeweils individuellen Fall und seine Besonderheiten angepasst. Neben dem detaillierten Krankheitsverlauf wird hierin auf häufige Fragen und Anforderungen der Führerscheinstelle eingegangen, um eine bestmögliche Unterstützung zu erreichen.



Formular für einen Grenzübertritt in Schengen-Länder mit medizinischem Cannabis:

Da für dieses Formular eine persönliche Vorstellung beim Gesundheitsamt des Arztsitzes (Ort auf dem Stempel des Rezepts) nötig ist, bieten wir folgende Option an:

Wir schicken dir für geringe Unkosten das ausgefüllte und vom Arzt / Ärztin unterschriebene Dokument postalisch zu und du wirst eigenständig bei dem zuständigen Gesundheitsamt persönlich vorstellig. 
Auf Wunsch erhältst einen Scan vorab. Das Original wird per Post an dich versendet.

Das von der BfArM vorgegebene Formular wird speziell auf deinen Fall angepasst (inkl. Stempel und Unterschrift des Arztes) und beinhaltet ebenfalls einen Überblick des verschriebenen Präparats und der Dosierung.

Alle Rechnungen dieser ärztlichen Leistung werden ebenfalls nach GOÄ-Standards berechnet.